Die folgenden AGB gelten mit Antritt der Ausbildung bei Stardrive als gelesen und akzeptiert.
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung.
Stardrive verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
Gewährleistung
Die ausbildenden Fahrlehrer sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und werden die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Gewähr für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich dadurch nicht.
Tarife
Für Fahrschüler, deren Ausbildungsziel die Führerprüfung ist, gelten folgende Preise: CHF 80.- für 1.-10. Lektion, CHF 100.- ab der 11. Lektion.
Für Personen, die bereits über einen FUA verfügen und eine Kontrollfahrt absolvieren müssen, gilt ab Beginn der Ausbildung der Preis von CHF 100.- pro Lektion. Die Fahrlektionen werden grundsätzlich vor deren Bezug bezahlt. I. d. R. fünf Lektionen im Voraus.
Zu Beginn der Ausbildung ist ein einmaliger Beitrag für Versicherung und admin. Aufwand von CHF 100.- zu leisten.
Laufende Aktionen der Fahrschule Stardrive gelten für Kunden, die ihre gesamte Ausbildung bei Stardrive absolvieren. Bricht ein Kunde seine Ausbildung bei Stardrive ab, ist er der Fahrschule die vollen Kosten geschuldet, d. h. es kann von keiner Aktion profitiert werden, bzw. bezogene Ermässigungen sind zurückzubezahlen.
Kurse
Bei Kursen werden die Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt (mindestens 3 TeilnehmerInnen). Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmenden spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder telefonisch eine Absage. Bereits bezahlte Kurskosten werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche, bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Nothelferkurs
Bei Kursen werden die Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Kurse werden nur bei
genügender Teilnehmerzahl durchgeführt (mindestens 6 TeilnehmerInnen).
Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmenden
spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder telefonisch eine
Absage. Bereits bezahlte Kurskosten werden rückerstattet. Weitergehende
Ansprüche der Kursteilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche,
bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Online Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Rückzahlung Kursgeld Nothelferkurs
mehr als 29 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 120.-
22-28 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 100.-
15-21 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 80.-
8-14 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 60.-
0-7 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 40.-
Die Abmeldung muss schriftlich per Mail: nothelfer@stardrive.ch oder Telefonisch auf 079.712.12.33 erfolgen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird eine Bearbeitungsgebühr (Anmeldeabwicklung, Ausweis ausstellen usw.) in der Höhe von 100.- einbehalten.
Absenzen
Absagen für Fahrlektion(en) sind dem Fahrlehrer 24h vor dem Termin zu melden, ansonsten werden sie grundsätzlich verrechnet werden.
Fahrfähigkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Lektion(en) nur in fahrfähigem Zustand anzutreten (BAK 0.0‰, Medikamente, Drogen, Brillenträger, Gemütszustand – die Aufzählung ist ggf. nicht abschliessend).
Besteht bei Lektionsantritt der Verdacht auf eine selbstverschuldete Fahrunfähigkeit oder wird eine solche bei rechtzeitiger Kenntnis nicht ebenfalls 24h vor dem abgemachten Termin mitgeteilt, wird die Lektion / werden die Lektionen in Rechnung gestellt.
Prüfungstermin
Der Termin der Führerprüfung erfolgt auf Empfehlung des Fahrlehrers und wird mit diesem abgesprochen. Der Fahrlehrer disponiert den Prüfungstermin bei der entsprechenden Zweigstelle des Strassenverkehrsamtes St. Gallen / Appenzell-Ausserrhoden.
Möchte der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt als empfohlen an die Prüfung, ist er selbst für die Organisation von Termin und Fahrzeug bemüht und auch dafür verantwortlich.Für die Führerprüfung / Kontrollfahrt werden, inkl. Einfahren, drei Lektionen verrechnet.
Kontrollfahrt
Personen, die innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Kontrollfahrt absolvieren müssen, sind selbst für die Einhaltung dieser Frist verantwortlich und auch für den Besuch einer ausreichenden Anzahl von Fahrlektionen, um ihr fahrerisches Können entsprechend anzuheben. Es gilt zu beachten: Kontrollfahrten können nur einmal absolviert werden. Bei Nichtbestehen der Kontrollfahrt wird der ausländische Führerausweis durch das StVA abgenommen und aberkannt. Die Kontrollfahrt kann in diesem Fall nicht wiederholt werden und der Schweizer Führerausweis muss im ordentlichen Verfahren erworben werden.
Bestehen veritable Gründe, die die Frist, innerhalb der die Kontrollfahrt durchgeführt werden muss, hinauszögern sollten, sind die Kunden selbst darum bemüht, ein schriftliches Gesuch bei der Verkehrszulassung des Strassenverkehrsamtes einzureichen.
Für die Führerprüfung / Kontrollfahrt werden, inkl. Einfahren, drei Lektionen verrechnet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Stardrive ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Stardrive.
Gültigkeit bis auf Widerruf.